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Information gem. § 5 ECG und Offenlegung gem. § 25 MedienG
vollkommunikativ
consulting • coaching • marketing
Tamara Schuster-Zulechner, MSc
Unternehmensberaterin & Business Coach
Dipl. Kommunikationsfachfrau
Counselor grad., BVPPT
Akad. Psychosoziale Beraterin
Pädagogisch-Therapeutische Beraterin
Zert. Happiness Coach
Primelweg 1
2384 Breitenfurt bei Wien
+ 43 660 155 2 777
tamara[at]vollkommunikativ[punkt]at
Alle Coachings und Beratungen unterliegen selbstverständlich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Achtung:
In den Sozialen Medien und im www bezeichnen sich bereits viele als Coach!
ABER: Nicht jeder, der sich Coach nennt, ist wirklich dazu ausgebildet und zertifiziert!
Coaching ist kein freies Gewerbe!
Bitte wende dich nur an ausgebildete Experten!*
Tamara Schuster-Zulechner, MSc ist gewerberechtlich befugt zur Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation,
eingeschränkt auf Marketing und Vertriebsberatung
und zum Business Coaching einschließlich Psychosozialer Beratung nach § 119 der GEWO.
Mitglied im BVPPT Berufsverband für Beratung, Pädagogik & Psychotherapie e.V.
Professional Association For Counseling, Education & Psychotherapy e.V.
STANDES- UND AUSÜBUNGSREGELN
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln
für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung. Mehr erfahren
Quellen der Fotos und Grafiken: © vollkommunikativ
Design & Umsetzung: GrafikerInWien
Datenschutz
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Sämtliche Texte, Grafiken und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von vollkommunikativ Tamara Zulechner, MSc zulässig.
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Pexels
Find your fire / Monde und Planeten: DETAILORS CREATIVE STUDIO e.U. Stefanie Salge
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* Die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater / Coach umfasst:
mind. 240 Std. „Methodik der Lebens- und Sozialberatung“ und
mind. 80 Std. „Krisenintervention“ und
mind. 16 Std. „Berufsethik und Berufsidentität“ und
mind. 16 Std. „Betriebswirtschaftliche Grundlagen“ und
mind. 24 Std. „Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lebens- und Sozialberatung“
bei einer Ausbildungseinrichtung, deren Lehrgangsveranstaltung gemäß § 119 Abs. 5 GewO 1994 vom Allgemeinen Fachverband des Gewerbes genehmigt wurde (§ 5 Abs. 1), sofern diese Ausbildungsschritte nicht Teil der unter lit. a genannten Ausbildungsgänge waren, und
die bei einer ausbildungsberechtigten Person gemäß § 3 und § 4 Abs. 3 absolvierte Einzelselbsterfahrung im Ausmaß von mind. 30 Std., sofern diese nicht Teil des vom Prüfungswerber gemäß lit. a abgeschlossenen Ausbildungsganges war, und
die bei einer ausbildungsberechtigten Person gemäß § 3 und § 4 Abs. 3 absolvierte Gruppenselbsterfahrung im Ausmaß von mind. 120 Std., sofern diese nicht Teil des vom Bewerber gemäß lit. a abgeschlossenen Ausbildungsganges war, und
eine fachliche Tätigkeit gemäß § 2 im Ausmaß von mind. 750 Std. unter begleitender Supervision, insbesondere im Sinne einer Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person gemäß § 4 Abs. 4. Langfassung